Neue sächsische Richtlinie zur Beratungsförderung

Zum 01.07.2024 tritt eine neue Richtlinie zur Förderung von Beratungsleistungen (FRL Beratungsförderung vom 19.06.2024) in Kraft.

Diese bildet die Grundlage für unsere weitere Zusammenarbeit im Qualitätssicherungsverfahren.

Eine Antragstellung nach dieser Förderrichtlinie ist voraussichtlich ab Mitte August möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Beratungsförderung.