Zielgruppe
ExistenzgründerBundesland
SachsenBeantragung
derzeit nicht möglichKosten des Erstgesprächs
120,- € zzgl. gesetzl. MwSt.Das Programm "Gründungsberatung" ist auf die Gründung von wettbewerbsfähigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit dem Ziel der Vollexistenz ausgerichtet. Der Freistaat Sachsen gewährt Zuschüsse bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen, um Existenzgründern den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Sie profitieren bei nahezu allen unternehmerischen Fragen vom Sachverstand kompetenter Berater und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe. Die richtige Beratung kann gerade in der Anfangsphase für den Erfolg Ihres Unternehmens entscheidend sein.
Natürliche Personen, die sich durch Gründung eines Unternehmens oder durch Übernahme eines bereits bestehenden Unternehmens oder durch Ausweitung eines Nebenerwerbs zum Vollerwerb selbständig machen wollen. Deren Haupt- oder Nebenwohnsitz muss im Freistaat Sachsen liegen.
Nicht antragsberechtigt sind Personen, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer sowie als Rechtsanwälte oder Notare tätig werden wollen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Beratung ist nur zuwendungsfähig, wenn sie von selbstständigen Beratern/Beratungsunternehmen durchgeführt wird, die die Anforderungen der Beraterqualifikation erfüllen. Diese sind:
Die Unternehmensgründung oder Unternehmensübernahme darf bis zum Abschluss der Gründungsberatung noch nicht erfolgt sein.
Bevor Sie eine Beratungsförderung in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich zunächst – je nach geplanter Ausrichtung – an die zuständige IHK, HWK bzw. an den LFB. Dort wird Ihnen bei persönlicher und fachlicher Eignung sowie positiver Beurteilung Ihres Vorhabens eine entsprechende Beratungsempfehlung erteilt.
Innerhalb von 2 Monaten nach Erteilung einer Beratungsempfehlung muss der Förderantrag bei der SAB gestellt werden.
Sie dürfen mit dem Gründungsvorhaben während der Beratung noch nicht wirtschaftlich tätig sein. Dies gilt nicht bei bisheriger Ausübung der Tätigkeit im Nebenerwerb.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt als Einmalzahlung nach Vorlage der nachstehenden Unterlagen: Beratervertrag, Beratungsbericht, Originalrechnung des Beraters sowie Nachweis der Bezahlung.
Die Beratung selbst als auch die Abrechnung der Beratungskosten soll innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.
Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, an der Erfolgskontrolle mitzuwirken. Hierzu versendet die SAB nach Beendigung des Vorhabens einen Fragebogen, den Sie bitte vollständig ausgefüllt zurücksenden.
Mit der Umsetzung des Vorhabens kann nach Antragseingang bei der SAB begonnen werden. Das Risiko, die beantragte Zuwendung nicht, nicht in der geplanten Höhe oder nicht zu dem geplanten Zeitpunkt zu erhalten, trägt der Antragsteller.