Zielgruppe

KMU

Förderpauschale (GRL)

692,00 €

Bundesland

Thüringen

Förderpauschale (BRL)

475,00 €

Ellipsis ist Ihr Qualitätssicherer für Beratungsförderung in Thüringen

Nutzen Sie die Projektbegleitung über den Qualitätssicherer Ellipsis und erhalten Sie als Existenzgründer/in 80 % Zuschuss (Gründungsrichtlinie) bzw. als Bestandsunternehmen 50 % Zuschuss (Beratungsrichtlinie) des Standardeinheitskostensatzes. Dieser beträgt für Gründungs- und Nachfolgevorhaben 865,00 Euro (netto) und für Bestandsunternehmen 950,00 Euro (netto).

Eckdaten:

  • Unabhängig vom individuellen Beraterhonorar erfolgt die Förderung auf Basis des Standardeinheitskostensatzes.
  • Der Standardeinheitskostensatz beträgt in der Beratungsrichtlinie 950,00 Euro (netto) pro Tagwerk einschließlich Ellipsis-Honorar.
  • Der Standardeinheitskostensatz beträgt in der Gründungsrichtlinie 865,00 Euro (netto) pro Tagwerk einschließlich Ellipsis-Honorar.
  • Die Auszahlungsvariante wurde in der Beratungsrichtlinie von vorschüssig auf nachschüssig umgestellt.
  • Das Ellipsis-Honorar beträgt 110,00 Euro (netto) pro Tagwerk.
  • Die Bewilligungsbehörde ist die Thüringer Aufbaubank.

 

Ziffer 2.1 "Intensivberatungen und Prozessbegleitungen für KMU durch selbständige Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater" der "Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen durch Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen (Beratungsrichtlinie) – Förderrichtlinie zur Umsetzung des Programms Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Freistaat Thüringen im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe)" und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen in ihrer jeweils aktuell gültigen Version.

sowie

Ziffer 2.1 "Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbständige Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater" der "Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung von Unternehmensgründungen (Gründungsrichtlinie) – Förderrichtlinie zur Umsetzung des Programms Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Freistaat Thüringen im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe)" und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen in ihrer jeweils aktuell gültigen Version.

Neuerungen in der Gründungsrichtlinie, die zum 02.01.2026 in Kraft getreten sind, finden Sie in diesem News-Beitrag.

  • Unternehmenswachstum und Wettbewerbsfähigkeit
  • Finanzierung und Investitionen
  • Unternehmensnachfolge
  • Innovationsmanagement
  • Internationalisierung
  • Rationalisierungsmaßnahmen und Kostensenkungen, Technologietransfer und zur Technologieanwendung
  • Produktportfolio, Marktanalysen und Marketing
  • Strategie und Geschäftsideen
  • Materialeffizienz
  • Personalmanagement/Organisationsentwicklung
  • Kooperation von Unternehmen und - Nachhaltigkeit und Anpassung an den Klimawandel
  • Darüber hinaus sind weitere Beratungsschwerpunkte zulässig.

  • Strategien und Geschäftsideen
  • Personal und Organisation
  • Finanzierung und Investitionen
  • Unternehmenswachstum und Wettbewerbsfähigkeit
  • Technologietransfer und Technologieanwendung
  • Produktportfolio
  • Marktanalysen und Marketing
  • Materialeffizienz
  • Unternehmensnachfolge
  • Nachhaltigkeit und Anpassung an den Klimawandel
  • Darüber hinaus sind weitere Beratungsschwerpunkte zulässig.

Der Deckungsbeitrag der Ellipsis GmbH beträgt 110,00 EUR (netto) pro Tagwerk, welcher zum Tageshonorar des Beraters addiert wird. Diese Summe bildet die Bemessungsgrundlage für ein Tagwerk.

Beratungsrichtlinie

  • Antragsberechtigt sind KMU und Angehörige freier Berufe, die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen haben.
  • Nicht förderfähig sind Angehörige freier Berufe, die selbst überwiegend wirtschaftsberatend tätig sind, sowie Unternehmen der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Gründungsrichtlinie

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und bis zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind.
  • Seit dem Januar 2026 sind auch Personen, die bereits im Nebenerwerb selbständig sind (dieser kann bis zu 5 Jahre zurückliegen), in der Richtlinie explizit als förderfähig benannt.

Im Rahmen der Beantragung von geförderten Projekten bestätigt Ellipsis gegenüber dem Fördergeber folgende Mindestanforderungen hinsichtlich der Qualitätsprüfung von den/der einzusetzende/n Berater/in:

  • bei Ellipsis gelistet,
  • Referenzen, Bescheinigung(en) in Steuersachen (früher: "steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung"),
    (Polizeiliches) Führungszeugnis wurden nachgewiesen,
  • relevanter Geschäftszweck ist auf entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet und nachgewiesen (Handelsregister, Gewerbeanmeldung, Eigenerklärung bei Freiberuflern) oder
    relevanter Geschäftszweck auf entgeltliche Unternehmensberatung ist angefordert,
  • Hinweis auf Wettbewerbsneutralität des Beratungsergebnisses ist erfolgt.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe benötigen wir die Information zum relevanten Geschäftszweck von allen einzusetzenden Beratern und Beraterinnen. Ein entsprechender Abschnitt wird in Ihrem Datensatz im Ellipsis-BeraterPortal durch Ellipsis hinzugefügt. Wir informieren Sie kurzfristig und bitten dann um Bestätigung.

Form

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

Umfang und Höhe

Die Bestimmung der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt auf der Grundlage von standardisierten Einheitskosten gemäß Art. 53 Abs. 1 lit. b) AllgVO. 

  • Beratungsrichtlinie:
    • Standardeinheitskostensatz beträgt 950,00 EUR (netto) pro Tagwerk (Ausgaben für Beratung und Qualitätssicherung)
    • Zuschuss beträgt 50 Prozent des Standardeinheitskostensatzes
    • mind. sechs Tagwerke sind für Antragstellung erforderlich
  • Gründungsrichtlinie:
    • Standardeinheitskostensatz beträgt 865,00 EUR (netto) pro Tagwerk (Ausgaben für Beratung und Qualitätssicherung)
    • Zuschuss beträgt 80 Prozent des Standardeinheitskostensatzes
    • mind. drei bzw. 6 Tagwerke sind für Antragstellung erforderlich
  • Abrechnung in Tagwerken, ein Tagwerk umfasst acht Stunden
  • Zuwendungsfähig ist Beratungshonorar (ohne die gesetzliche Umsatzsteuer) zzgl. des Qualitätssicherungshonorars (Honorare inklusive aller Ausgaben für z. B. Reisen, Vor- und Nachbereitung, ohne die gesetzliche Umsatzsteuer).
  • In der Regel werden max. 20 Tagwerke pro Beratungsfall gefördert.

Seit dem 18. September 2023 ist eine Eintragung im Transparenzregister notwendig, um eine geförderte Beratung zu beantragen. Die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten müssen vollständig im Antrag eingetragen werden.

Wer ist betroffen?

Unternehmen, die in Thüringen geförderte Beratungen beantragen wollen und gemäß § 20 Geldwäschegesetz (GWG) eintragungspflichtig sind. Dazu zählen juristische Personen (z. B. GmbH, AG, Stiftung, Verein, Genossenschaft) und Einrichtungen privaten Rechts (Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG), PartG). Nicht betroffen sind Einzelunternehmen, GbR, Freiberufler, e. K., nicht e. K., Minderkaufmann.

Was sind wirtschaftlich Berechtigte?

Dies sind natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine Gesellschaft steht. Bei juristischen Personen zählt hierzu jede natürliche Person, welche unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält, mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. Eine mittelbare Kontrolle liegt vor, wenn Anteile in entsprechender Höhe von einer Vereinigung (juristischen Person des privaten Rechts / Personengesellschaft) gehalten werden. In diesem Fall sind die wirtschaftlich Berechtigten dieser Vereinigung anzugeben. Zur Definition der wirtschaftlich Berechtigten wird auf § 3 GWG verwiesen.

Welche Eintragungen sind pro Person notwendig?

Notwendige Daten sind jeweils Name, Vorname, Geburtsdatum, private Adresse und die Steuer-Identifikationsnummer. Vor der Beantragung müssen sämtliche Daten auf Konsistenz geprüft werden.

Bewilligungs-Szenarien der Thüringer Aufbaubank

  • Bewilligung ohne Auflagen: Eintragung im Transparenzregister muss erfolgt sein (EKRN-Nummer muss vorliegen), und es dürfen keine Unstimmigkeiten vorliegen.
  • Bewilligung mit Auflagen: Wenn keine Eintragung erfolgt ist, aber eine Eingangsmitteilung vorliegt. Eintrag muss vor der ersten Mittelauszahlung nachgewiesen werden.
  • Keine Bewilligung: Wenn keine Eintragung oder Eingangsmitteilung vorliegt, wird der Antrag abgelehnt oder kann zurückgezogen werden.

Von einer Förderung sind grundsätzlich ausgeschlossen:

  • Beratungen, die mit weniger als 3 Tagwerken in der Gründungsrichtlinie und 6 Tagwerken in der Beratungsrichtlinie sachgerecht erledigt werden können.
  • allgemeine Situationsanalysen,die der Vermittlung von Basiswissen für eine sachgerechte Betriebsführung dienen,
    die Rechts-, Akquisitions-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben,
    die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot),
    in deren Rahmen Waren oder Dienstleistungen angeboten oder vertrieben werden,
    die Aufstellung von Neu- und Umbauplänen,
    die Ausarbeitung von Verträgen,
  • die Aufstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) und Buchführungsarbeiten,
  • die Erarbeitung von EDV-Software und Werbematerialien (Internetauftritt),
  • gutachterliche Stellungnahmen,
  • Qualitätsprüfungen sowie technische, chemische und ähnliche Untersuchungen.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Einbeziehung eines neutralen Qualitätssicherers durch den Zuwendungsempfänger. Mit diesem hat der Zuwendungsempfänger einen Qualitätssicherungsvertrag abzuschließen.

Zuwendungen nach der Gründungsrichtlinie Ziffer 2.1 gelten nur noch für Aufwertung des gleichen Unternehmens als "De-minimis"-Beihilfen gemäß der "De-minimis"-VO. Zuwendungen nach der Beratungsrichtlinie Ziffer 2.1 sind keine "De-minimis"-Beihilfen.

Neuerungen der Gründungsrichtlinie (gültig seit 02.01.2026)

  • Selbständigkeit im Nebenerwerb ist jetzt ausdrücklich förderfähig
    Personen, die bereits nebenberuflich selbständig sind, werden in der Richtlinie klar als förderfähig benannt.
  • Übergang vom Nebenerwerb in den Haupterwerb: mehr zeitlicher Spielraum
    Wenn eine bestehende nebenberufliche Selbständigkeit im gleichen Unternehmen in den Haupterwerb überführt wird, darf die Aufnahme der Geschäftstätigkeit bis zu 5 Jahre zurückliegen.
  • Bei Erstgründung oder Neugründung gilt künftig: erst Bewilligung, dann Gründung/Übernahme
    - Eine Gründung oder Übernahme ist erst nach Bewilligung zulässig
    - Die bisherige Regelung, dass eine nebenberufliche Gründung bis zu 6 Monate zurückliegen durfte, entfällt.
  • Beratungsumfang wird künftig nach Fall unterschieden
    - Bei Erstgründung oder Neugründung: weiterhin 3 Tagewerke
    - Bei Übergang vom Nebenerwerb in den Haupterwerb (gleiches Unternehmen): mindestens 6 Tagewerke
  • Bewilligungszeitraum bleibt unverändert
    weiterhin 12 Monate
  • Klare Unterscheidung der Förderfälle in der Richtlinie
    - Erstgründung (ohne vorherige Selbständigkeit oder nach aufgegebener Selbständigkeit)
    - Neugründung (Wechsel von einer nebenberuflichen Tätigkeit in eine andere hauptberufliche Tätigkeit)
    - Übergang vom Nebenerwerb in den Haupterwerb im gleichen Unternehmen
  • De-minimis-Beihilfe wird deutlich vereinfacht
    - Erstgründung: beihilfefrei
    - Neugründung: beihilfefrei
    - Übergang vom Nebenerwerb in den Haupterwerb im gleichen Unternehmen: De-minimis-Beihilfe erforderlich

Für Fragen speziell zu Ihrem Beratungsvorhaben helfen wir Ihnen gern persönlich unter 0361 511502-55 oder per E-Mail (thueringen@ellipsis.de) weiter.

Falls Sie als Zuwendungsempfänger im Rahmen geförderter Beratungsleistungen Bemerkungen zur Arbeit Ihres Beraters bzw. zu unserer Arbeit als Qualitätssicherer haben, können Sie dafür das Kontaktformular nutzen. Die Angabe Ihrer Kontaktdaten ist freiwillig. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Angaben zur Prüfung und ggf. zur Abhilfe Ihrer Beschwerde notwendig sind. In Einzelfällen kann ein von den zuständigen Kammern in Thüringen empfohlener, unabhängiger Wirtschaftsmediator hinzugezogen werden

Unabhängig davon steht Ihnen unser Team jederzeit für Rückfragen und Anmerkungen zu Ihrem Beratungsprojekt zur Verfügung (Telefon 0361 51150250, E-Mail: thueringen@ellipsis.de).

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