Zielgruppe
KMUFörderpauschale (GRL)
692,00 €Bundesland
ThüringenFörderpauschale (BRL)
475,00 €Nutzen Sie die Projektbegleitung über den Qualitätssicherer Ellipsis und erhalten Sie als Existenzgründer/in 80 % Zuschuss (Gründungsrichtlinie) bzw. als Bestandsunternehmen (älter als 2 Jahre) 50 % Zuschuss (Beratungsrichtlinie) des Standardeinheitskostensatzes. Dieser beträgt für Gründungs- und Nachfolgevorhaben 865,00 Euro (netto) und für Bestandsunternehmen 950,00 Euro (netto).
Eckdaten:
Ziffer 2.1 "Intensivberatungen und Prozessbegleitungen für KMU durch selbständige Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater" der "Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen durch Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen (Beratungsrichtlinie) – Förderrichtlinie zur Umsetzung des Programms Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Freistaat Thüringen im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe)" und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen in ihrer jeweils aktuell gültigen Version.
sowie
Ziffer 2.1 "Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbständige Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater" der "Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung von Unternehmensgründungen (Gründungsrichtlinie) – Förderrichtlinie zur Umsetzung des Programms Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Freistaat Thüringen im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe)" und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen in ihrer jeweils aktuell gültigen Version.
Der Deckungsbeitrag der Ellipsis GmbH beträgt 110,00 EUR (netto) pro Tagwerk, welcher zum Tageshonorar des Beraters addiert wird. Diese Summe bildet die Bemessungsgrundlage für ein Tagwerk.
Sofern die Anmeldung für ein Nebengewerbe nicht älter als 6 Monate ist, gilt hierfür die Gründungsrichtlinie.
Im Rahmen der Beantragung von geförderten Projekten bestätigt Ellipsis gegenüber dem Fördergeber folgende Mindestanforderungen hinsichtlich der Qualitätsprüfung von den/der einzusetzende/n Berater/in:
Zur Erfüllung dieser Aufgabe benötigen wir die Information zum relevanten Geschäftszweck von allen einzusetzenden Beratern und Beraterinnen. Ein entsprechender Abschnitt wird in Ihrem Datensatz im Ellipsis-BeraterPortal durch Ellipsis hinzugefügt. Wir informieren Sie kurzfristig und bitten dann um Bestätigung.
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Die Bestimmung der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt auf der Grundlage von standardisierten Einheitskosten gemäß Art. 53 Abs. 1 lit. b) AllgVO.
Seit dem 18. September 2023 ist eine Eintragung im Transparenzregister notwendig, um eine geförderte Beratung zu beantragen. Die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten müssen vollständig im Antrag eingetragen werden.
Wer ist betroffen?
Unternehmen, die in Thüringen geförderte Beratungen beantragen wollen und gemäß § 20 Geldwäschegesetz (GWG) eintragungspflichtig sind. Dazu zählen juristische Personen (z. B. GmbH, AG, Stiftung, Verein, Genossenschaft) und Einrichtungen privaten Rechts (Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG), PartG). Nicht betroffen sind Einzelunternehmen, GbR, Freiberufler, e. K., nicht e. K., Minderkaufmann.
Was sind wirtschaftlich Berechtigte?
Dies sind natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine Gesellschaft steht. Bei juristischen Personen zählt hierzu jede natürliche Person, welche unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält, mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. Eine mittelbare Kontrolle liegt vor, wenn Anteile in entsprechender Höhe von einer Vereinigung (juristischen Person des privaten Rechts / Personengesellschaft) gehalten werden. In diesem Fall sind die wirtschaftlich Berechtigten dieser Vereinigung anzugeben. Zur Definition der wirtschaftlich Berechtigten wird auf § 3 GWG verwiesen.
Welche Eintragungen sind pro Person notwendig?
Notwendige Daten sind jeweils Name, Vorname, Geburtsdatum, private Adresse und die Steuer-Identifikationsnummer. Vor der Beantragung müssen sämtliche Daten auf Konsistenz geprüft werden.
Bewilligungs-Szenarien der Thüringer Aufbaubank
Von einer Förderung sind grundsätzlich ausgeschlossen:
Voraussetzung für eine Förderung ist die Einbeziehung eines neutralen Qualitätssicherers durch den Zuwendungsempfänger. Mit diesem hat der Zuwendungsempfänger einen Qualitätssicherungsvertrag abzuschließen.
Zuwendungen nach der Gründungsrichtlinie Ziffer 2.1 werden als "De-minimis"-Beihilfen gemäß der "De-minimis"-VO gewährt. Zuwendungen nach der Beratungsrichtlinie Ziffer 2.1 sind keine "De-minimis"-Beihilfen.
Für Fragen speziell zu Ihrem Beratungsvorhaben helfen wir Ihnen gern persönlich unter 0361 511502-55 oder per E-Mail (thueringen@ellipsis.de) weiter.
Falls Sie als Zuwendungsempfänger im Rahmen geförderter Beratungsleistungen Bemerkungen zur Arbeit Ihres Beraters bzw. zu unserer Arbeit als Qualitätssicherer haben, können Sie dafür das Kontaktformular nutzen. Die Angabe Ihrer Kontaktdaten ist freiwillig. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Angaben zur Prüfung und ggf. zur Abhilfe Ihrer Beschwerde notwendig sind. In Einzelfällen kann ein von den zuständigen Kammern in Thüringen empfohlener, unabhängiger Wirtschaftsmediator hinzugezogen werden
Unabhängig davon steht Ihnen unser Team jederzeit für Rückfragen und Anmerkungen zu Ihrem Beratungsprojekt zur Verfügung (Telefon 0361 51150250, E-Mail: thueringen@ellipsis.de).