Zielgruppe

KMU, Freiberufler

Bundesland

Sachsen

Förderfähige Ausgaben

je nach Projekt zwischen 10.000 / 60.000 / 100.000 €

Zuschuss

35 bis zu 70 %

Alles Wichtige zur Förderrichtlinie

Die Förderung unterstützt Unternehmen bei Projekten zur Heranführung an Themen der digitalen Transformation (Heranführungsprojekte) bzw. bei komplexen Projekten zur digitalen Transformation (Transformationsprojekte).

Die Förderung richtet sich an

  • gewerblich tätige, kleine und mittlere Unternehmen sowie
  • Angehörige der Freien Berufe

mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • etablierte und junge mittlere Unternehmen, die in der Fischerei, der Aquakultur bzw. in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind

Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 10 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. € haben.

Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 50 Mitarbeiter haben und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. € haben.

Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 250 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € haben.

Dabei können folgende Projektinhalte gefördert werden:

  • Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung
  • notwendige Hardware
  • notwendige Software (auch Miete, Software as a Service jeweils nur für den Durchführungszeitraum)
  • Einführung der entwickelten Lösungen inkl. Schulungen
  • indirekte Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Projektes wie beispielsweise Telefon- und Stromkosten sowie Betriebs- und Wartungskosten

Heranführungsprojekte werden nur gefördert, wenn

  • der Antragsteller ein Kleinstunternehmen (inkl. Angehörige der Freien Berufe) ist und
  • erstmalig ein Digitalisierungsprojekt durchgeführt wird (bisher keine vergleichbare Zuwendung des Landes oder des Bundes erhalten) und
  • das Digitalisierungsniveau verbessert wird (Soll-Ist-Vergleich zur Antragstellung).

Geschäftsmodell / Strategie:

  • Social-Media-Kommunikationskonzepte
  • Digitale Vertriebskanäle, Plattformen und Applikationen
  • Digitale Formate für Präsentationen auf Messen
  • Neue Produkte und Dienstleistungen
  • Produkt-, Service- und Kundenportfolio
  • Kooperationen: Nutzung von Netzwerken, insb. Startups und etablierte Unternehmen

Geschäftsprozess / Organisation:

  • Umfassende Digitalisierungsstrategie
  • Predictive-maintenance Anwendungen, z. B. Fernwartung
  • Enterprise Resource Planning Systems (ERP)
  • (Digitale) Standards und Normen
  • IT- und/oder Datensicherheitskonzepte
  • Produktbegleitende und/oder Anwendersteuerungssoftware (Applikationen etc.)
  • Datenbasierte Dienstleistungen
  • Projekte im Bereich der Usabillity-Verbesserung
  • Verbesserung von Prozessen für Kunden- und Lieferantenschnittstelle (inkl. Aftersales)

Informations- und Kommunikationstechniken / Verfahren:

  • Digitales Abbild
  • Infrastruktur für die Erhebung und Analyse großer Datenmengen (Big Data-Anwendungen)
  • Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion
  • Medienbruchfreie (Produktions-) Systeme (z.B. DMS)
  • Additive Fertigungsverfahren (z. B. 3D-Druck)
  • Innerbetriebliche Breitbandnetze
  • Mobile Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung
  • Digitale Workflows mit Lieferanten und Kunden (Digitalisierung Wertschöpfungskette)
  • Customer Relationship Management-Systemen an das MES (Manufacturing Execution System; Digitale Kundenschnittstelle)
  • Vernetzung der Enterprise Resource Planning (ERP)- und Produktionssysteme (Machine-to-machine-communication)
  • Einbindung von cyber-physischen Systemen in die Produktion

Art der Förderung

  • Zuschuss

Höhe der Förderung (Fördersatz)

  • bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Heranführungsprojekten,
  • bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Transformationsprojekten von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen,
  • bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Transformationsprojekten von mittleren Unternehmen.

Der Fördersatz erhöht sich um einen Bonus von 10 Prozentpunkten, wenn das Unternehmen während der Projektlaufzeit tarifgebunden ist oder tarifgleiche Vergütung zahlt.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Die Höhe der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben insgesamt ist begrenzt auf

  • 10.000 Euro bei Heranführungsprojekten
  • 60.000 Euro bei Transformationsprojekten von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen sowie auf
  • 100.000 Euro bei Transformationsprojekten von mittleren Unternehmen.

Ausgaben für Schulungsmaßnahmen sind begrenzt auf max. 20 % der gesamten zuwendungsfähigen direkten Ausgaben.

Ausgaben für indirekte Kosten sind begrenzt auf max. 7% der gesamten zuwendungsfähigen direkten Ausgaben.

Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben pro Vorhaben: 5.000 EUR

  • Achtung! Zwischen Ihrem Unternehmen und dem Leistungserbringer darf grundsätzlich keine persönliche oder wirtschaftliche Verflechtung bestehen.

Nicht zuwendungsfähige Ausgaben

  • Ausgaben, die durch die Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben entstehen
  • Eigenleistungen, Personalausgaben
  • Ausgaben, die auf Betriebsstätten außerhalb Sachsens entfallen
  • Ausgaben, die durch die Mitnutzung auf verbundene oder Partnerunternehmen entfallen
  • IKT-Grundausstattung (sofern kein direkter inhaltlicher Projektbezug erkennbar ist), wie z. B.:
    – (marktübliche Desktop-PC-)Betriebssysteme
    – Bürosoftware
    – PCs, Laptops, Tablets und Monitore
    – Drucker, Scanner und Beamer
    – Telekommunikationsanlagen, Telefone, Faxe und Smartphones
  • Maßnahmen zum Online-Marketing (z. B. Webseiten und Webshops ohne Einbindung in betriebliche Abläufe, Web-Marketing, Social-Media-Kommunikation und -Marketing, Suchmaschinenoptimierung)
  • Schulungen zu Hard- und Software ohne direkten Bezug zu den Maßnahmen des Projektes
  • Beratungsleistungen

Projektdauer (Durchführungszeitraum)

  • maximal 12 Monate

Zweckbindungsfrist

  • Für die mit der Zuwendung erworbenen Investitionen ist eine Zweckbindungsfrist von drei Jahren einzuhalten.

Vorhabensbeginn

Mit Ihrem Vorhaben dürfen Sie erst nach Eingang des Förderantrages bei der SAB über das Förderportal und nach Erhalt der Bestätigungsmail zum gestellten Antrag beginnen. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Vertrages, der dem Vorhaben zuzurechnen ist. Ein Abschluss vorhabensbezogener Verträge vor Antragseingang führt zur Ablehnung Ihres Antrags. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Ellipsis ist für Ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt Ihr Projektmanager für den Zeitraum von

  • der Vorbereitung des Fördervorhabens bis zur Einreichung des kompletten Förderantrags bei der SAB
    oder
  • der Vorbereitung des Fördervorhabens bis zur Projektabrechnung bei der SAB.