Förderfähigkeit reduziert: Das Beraterhonorar beträgt über pro Tagewerk.
Kosten | Tagewerke x Honorar | tatsächliche Kosten | förderfähige Kosten |
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Beraterhonorar | |||
Ellipsis Deckungsbeitrag | |||
Gesamt | |||
Zuschuss | |||
Eigenanteil |
Zielgruppe
KMUBundesland
SachsenFörderpauschale Kleine Unternehmen
460,00 €Förderpauschale Mittlere Unternehmen
368,00 €Sie sind interessiert an einer geförderten Beratung in Sachsen und wollen sich vorab über die Änderungen in der Antragstellung informieren? Wir erläutern Ihnen diese gern am Do, 14.11.2024 online von 10:00 - 11:00 Uhr (per Zoom).
Bitte nutzen Sie zur Anmeldung und für Rückfragen zur Veranstaltung diesen Link (E-Mail an bbc@ellipsis.de).
Nutzen Sie die Projektbegleitung über den Qualitätssicherer Ellipsis und erhalten Sie für Ihr Kleines und Kleinstunternehmen 50 % Zuschuss bzw. für Ihr Mittleres Unternehmen 40 % Zuschuss des Standardeinheitskostensatzes. Dieser beträgt im Qualitätssicherungsverfahren 920,00 Euro netto pro Tagewerk.
Eckdaten:
Es werden Beratungen und Coachings zu Unternehmensführung (betriebswirtschaftlicher, finanzieller, technischer, personeller und organisatorischer Art) sowie damit im Zusammenhang stehenden unmittelbaren Zertifizierungsausgaben gefördert.
"Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch die Förderung von Beratungsleistungen (FRL Beratungsförderung)" vom 19.06.2024.
Diese beabsichtigt die Erleichterung beim Zugang professioneller Beratungsleistungen bei allen operativen und strategischen Fragestellungen in Kleinen und Mittleren Unternehmen sowie die Unterstützung bei der Erlangung von Zertifizierungen.
Damit sollen die Leistungsfähigkeit und die Wachstumsdynamik am sächsischen Standort verbessert werden.
Beratungen sind insbesondere in folgenden Bereichen möglich:
Darüber hinaus sind weitere Beratungsschwerpunkte zulässig.
Der Deckungsbeitrag der Ellipsis GmbH beträgt 110,00 EUR (netto) pro Tagewerk, welcher zum Tageshonorar des Beraters addiert wird.
Zuwendungsempfänger sind
mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte in Sachsen.
Dazu zählen insbesondere das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe und Kleinste, Kleine und Mittlere Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft.
Im Rahmen der Beantragung von geförderten Projekten bestätigt Ellipsis gegenüber dem Fördergeber folgende Mindestanforderungen hinsichtlich der Qualitätsprüfung von den/der einzusetzende/n Berater/in:
Zur Erfüllung dieser Aufgabe benötigen wir die Informationen von allen einzusetzenden Beratern und Beraterinnen. Ein entsprechender Abschnitt wird in Ihrem Datensatz im Ellipsis-BeraterPortal durch Ellipsis hinzugefügt. Wir informieren Sie kurzfristig und bitten dann um Bestätigung.
Zuschusshöhe und Auszahlung
Keine persönliche oder wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem Erbringer einer geförderten Leistung und dem Antragsteller bzw. dem/der Endbegünstigten.
Maximal werden bis zu 20 Tagewerke innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums gefördert. Die Tagewerke können unabhängig voneinander in verschiedenen Vorhaben eingesetzt werden.
Es müssen mindestens 5 Tagewerke in Anspruch genommen werden.
Nur ganze Tagewerke können Gegenstand einer Förderung sein.
Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.
Falls Sie als Zuwendungsempfänger im Rahmen geförderter Beratungsleistungen Bemerkungen zur Arbeit Ihres Beraters bzw. zu unserer Arbeit als Qualitätssicherer haben, können Sie dafür das Kontaktformular nutzen. Die Angabe Ihrer Kontaktdaten ist freiwillig. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Angaben zur Prüfung und ggf. zur Abhilfe Ihrer Beschwerde notwendig sind. In Einzelfällen kann ein von den zuständigen Kammern in Sachsen empfohlener, unabhängiger Wirtschaftsmediator hinzugezogen werden.
Unabhängig davon steht Ihnen unser Team jederzeit für Rückfragen und Anmerkungen zu Ihrem Beratungsprojekt zur Verfügung (Telefon 0351 4175030, E-Mail: sachsen@ellipsis.de).
Zielgruppe
KMUFörderpauschale (GRL)
692,00 €Bundesland
ThüringenFörderpauschale (BRL)
475,00 €Nutzen Sie die Projektbegleitung über den Qualitätssicherer Ellipsis und erhalten Sie als Existenzgründer/in 80 % Zuschuss (Gründungsrichtlinie) bzw. als Bestandsunternehmen (älter als 2 Jahre) 50 % Zuschuss (Beratungsrichtlinie) des Standardeinheitskostensatzes. Dieser beträgt für Gründungs- und Nachfolgevorhaben 865,00 Euro (netto) und für Bestandsunternehmen 950,00 Euro (netto).
Eckdaten:
Ziffer 2.1 "Intensivberatungen und Prozessbegleitungen für KMU durch selbständige Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater" der "Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen durch Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen (Beratungsrichtlinie) – Förderrichtlinie zur Umsetzung des Programms Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Freistaat Thüringen im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe)" und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen in ihrer jeweils aktuell gültigen Version.
sowie
Ziffer 2.1 "Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbständige Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater" der "Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung von Unternehmensgründungen (Gründungsrichtlinie) – Förderrichtlinie zur Umsetzung des Programms Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Freistaat Thüringen im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe)" und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen in ihrer jeweils aktuell gültigen Version.
Der Deckungsbeitrag der Ellipsis GmbH beträgt 110,00 EUR (netto) pro Tagwerk, welcher zum Tageshonorar des Beraters addiert wird. Diese Summe bildet die Bemessungsgrundlage für ein Tagwerk.
Sofern die Anmeldung für ein Nebengewerbe nicht älter als 6 Monate ist, gilt hierfür die Gründungsrichtlinie.
Im Rahmen der Beantragung von geförderten Projekten bestätigt Ellipsis gegenüber dem Fördergeber folgende Mindestanforderungen hinsichtlich der Qualitätsprüfung von den/der einzusetzende/n Berater/in:
Zur Erfüllung dieser Aufgabe benötigen wir die Information zum relevanten Geschäftszweck von allen einzusetzenden Beratern und Beraterinnen. Ein entsprechender Abschnitt wird in Ihrem Datensatz im Ellipsis-BeraterPortal durch Ellipsis hinzugefügt. Wir informieren Sie kurzfristig und bitten dann um Bestätigung.
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Die Bestimmung der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt auf der Grundlage von standardisierten Einheitskosten gemäß Art. 53 Abs. 1 lit. b) AllgVO.
Seit dem 18. September 2023 ist eine Eintragung im Transparenzregister notwendig, um eine geförderte Beratung zu beantragen. Die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten müssen vollständig im Antrag eingetragen werden.
Wer ist betroffen?
Unternehmen, die in Thüringen geförderte Beratungen beantragen wollen und gemäß § 20 Geldwäschegesetz (GWG) eintragungspflichtig sind. Dazu zählen juristische Personen (z. B. GmbH, AG, Stiftung, Verein, Genossenschaft) und Einrichtungen privaten Rechts (Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG), PartG). Nicht betroffen sind Einzelunternehmen, GbR, Freiberufler, e. K., nicht e. K., Minderkaufmann.
Was sind wirtschaftlich Berechtigte?
Dies sind natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine Gesellschaft steht. Bei juristischen Personen zählt hierzu jede natürliche Person, welche unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält, mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. Eine mittelbare Kontrolle liegt vor, wenn Anteile in entsprechender Höhe von einer Vereinigung (juristischen Person des privaten Rechts / Personengesellschaft) gehalten werden. In diesem Fall sind die wirtschaftlich Berechtigten dieser Vereinigung anzugeben. Zur Definition der wirtschaftlich Berechtigten wird auf § 3 GWG verwiesen.
Welche Eintragungen sind pro Person notwendig?
Notwendige Daten sind jeweils Name, Vorname, Geburtsdatum, private Adresse und die Steuer-Identifikationsnummer. Vor der Beantragung müssen sämtliche Daten auf Konsistenz geprüft werden.
Bewilligungs-Szenarien der Thüringer Aufbaubank
Von einer Förderung sind grundsätzlich ausgeschlossen:
Voraussetzung für eine Förderung ist die Einbeziehung eines neutralen Qualitätssicherers durch den Zuwendungsempfänger. Mit diesem hat der Zuwendungsempfänger einen Qualitätssicherungsvertrag abzuschließen.
Zuwendungen nach der Gründungsrichtlinie Ziffer 2.1 werden als "De-minimis"-Beihilfen gemäß der "De-minimis"-VO gewährt. Zuwendungen nach der Beratungsrichtlinie Ziffer 2.1 sind keine "De-minimis"-Beihilfen.
Für Fragen speziell zu Ihrem Beratungsvorhaben helfen wir Ihnen gern persönlich unter 0361 511502-55 oder per E-Mail (thueringen@ellipsis.de) weiter.
Falls Sie als Zuwendungsempfänger im Rahmen geförderter Beratungsleistungen Bemerkungen zur Arbeit Ihres Beraters bzw. zu unserer Arbeit als Qualitätssicherer haben, können Sie dafür das Kontaktformular nutzen. Die Angabe Ihrer Kontaktdaten ist freiwillig. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Angaben zur Prüfung und ggf. zur Abhilfe Ihrer Beschwerde notwendig sind. In Einzelfällen kann ein von den zuständigen Kammern in Thüringen empfohlener, unabhängiger Wirtschaftsmediator hinzugezogen werden
Unabhängig davon steht Ihnen unser Team jederzeit für Rückfragen und Anmerkungen zu Ihrem Beratungsprojekt zur Verfügung (Telefon 0361 51150250, E-Mail: thueringen@ellipsis.de).
Zielgruppe
KMUBundesland
SachsenFörderpauschale Kleine Unternehmen
460,00 €Förderpauschale Mittlere Unternehmen
368,00 €Sie sind interessiert an einer geförderten Beratung in Sachsen und wollen sich vorab über die Änderungen in der Antragstellung informieren? Wir erläutern Ihnen diese gern am Do, 14.11.2024 online von 10:00 - 11:00 Uhr (per Zoom).
Bitte nutzen Sie zur Anmeldung und für Rückfragen zur Veranstaltung diesen Link (E-Mail an bbc@ellipsis.de).
Nutzen Sie die Projektbegleitung über den Qualitätssicherer Ellipsis und erhalten Sie für Ihr Kleines und Kleinstunternehmen 50 % Zuschuss bzw. für Ihr Mittleres Unternehmen 40 % Zuschuss des Standardeinheitskostensatzes. Dieser beträgt im Qualitätssicherungsverfahren 920,00 Euro netto pro Tagewerk.
Eckdaten:
Es werden Beratungen und Coachings zu Unternehmensführung (betriebswirtschaftlicher, finanzieller, technischer, personeller und organisatorischer Art) sowie damit im Zusammenhang stehenden unmittelbaren Zertifizierungsausgaben gefördert.
"Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch die Förderung von Beratungsleistungen (FRL Beratungsförderung)" vom 19.06.2024.
Diese beabsichtigt die Erleichterung beim Zugang professioneller Beratungsleistungen bei allen operativen und strategischen Fragestellungen in Kleinen und Mittleren Unternehmen sowie die Unterstützung bei der Erlangung von Zertifizierungen.
Damit sollen die Leistungsfähigkeit und die Wachstumsdynamik am sächsischen Standort verbessert werden.
Beratungen sind insbesondere in folgenden Bereichen möglich:
Darüber hinaus sind weitere Beratungsschwerpunkte zulässig.
Der Deckungsbeitrag der Ellipsis GmbH beträgt 110,00 EUR (netto) pro Tagewerk, welcher zum Tageshonorar des Beraters addiert wird.
Zuwendungsempfänger sind
mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte in Sachsen.
Dazu zählen insbesondere das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe und Kleinste, Kleine und Mittlere Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft.
Im Rahmen der Beantragung von geförderten Projekten bestätigt Ellipsis gegenüber dem Fördergeber folgende Mindestanforderungen hinsichtlich der Qualitätsprüfung von den/der einzusetzende/n Berater/in:
Zur Erfüllung dieser Aufgabe benötigen wir die Informationen von allen einzusetzenden Beratern und Beraterinnen. Ein entsprechender Abschnitt wird in Ihrem Datensatz im Ellipsis-BeraterPortal durch Ellipsis hinzugefügt. Wir informieren Sie kurzfristig und bitten dann um Bestätigung.
Zuschusshöhe und Auszahlung
Keine persönliche oder wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem Erbringer einer geförderten Leistung und dem Antragsteller bzw. dem/der Endbegünstigten.
Maximal werden bis zu 20 Tagewerke innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums gefördert. Die Tagewerke können unabhängig voneinander in verschiedenen Vorhaben eingesetzt werden.
Es müssen mindestens 5 Tagewerke in Anspruch genommen werden.
Nur ganze Tagewerke können Gegenstand einer Förderung sein.
Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.
Falls Sie als Zuwendungsempfänger im Rahmen geförderter Beratungsleistungen Bemerkungen zur Arbeit Ihres Beraters bzw. zu unserer Arbeit als Qualitätssicherer haben, können Sie dafür das Kontaktformular nutzen. Die Angabe Ihrer Kontaktdaten ist freiwillig. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Angaben zur Prüfung und ggf. zur Abhilfe Ihrer Beschwerde notwendig sind. In Einzelfällen kann ein von den zuständigen Kammern in Sachsen empfohlener, unabhängiger Wirtschaftsmediator hinzugezogen werden.
Unabhängig davon steht Ihnen unser Team jederzeit für Rückfragen und Anmerkungen zu Ihrem Beratungsprojekt zur Verfügung (Telefon 0351 4175030, E-Mail: sachsen@ellipsis.de).
Zielgruppe
KMUFörderpauschale (GRL)
692,00 €Bundesland
ThüringenFörderpauschale (BRL)
475,00 €Nutzen Sie die Projektbegleitung über den Qualitätssicherer Ellipsis und erhalten Sie als Existenzgründer/in 80 % Zuschuss (Gründungsrichtlinie) bzw. als Bestandsunternehmen (älter als 2 Jahre) 50 % Zuschuss (Beratungsrichtlinie) des Standardeinheitskostensatzes. Dieser beträgt für Gründungs- und Nachfolgevorhaben 865,00 Euro (netto) und für Bestandsunternehmen 950,00 Euro (netto).
Eckdaten:
Ziffer 2.1 "Intensivberatungen und Prozessbegleitungen für KMU durch selbständige Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater" der "Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen durch Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen (Beratungsrichtlinie) – Förderrichtlinie zur Umsetzung des Programms Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Freistaat Thüringen im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe)" und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen in ihrer jeweils aktuell gültigen Version.
sowie
Ziffer 2.1 "Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbständige Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater" der "Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung von Unternehmensgründungen (Gründungsrichtlinie) – Förderrichtlinie zur Umsetzung des Programms Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Freistaat Thüringen im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe)" und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen in ihrer jeweils aktuell gültigen Version.
Der Deckungsbeitrag der Ellipsis GmbH beträgt 110,00 EUR (netto) pro Tagwerk, welcher zum Tageshonorar des Beraters addiert wird. Diese Summe bildet die Bemessungsgrundlage für ein Tagwerk.
Sofern die Anmeldung für ein Nebengewerbe nicht älter als 6 Monate ist, gilt hierfür die Gründungsrichtlinie.
Im Rahmen der Beantragung von geförderten Projekten bestätigt Ellipsis gegenüber dem Fördergeber folgende Mindestanforderungen hinsichtlich der Qualitätsprüfung von den/der einzusetzende/n Berater/in:
Zur Erfüllung dieser Aufgabe benötigen wir die Information zum relevanten Geschäftszweck von allen einzusetzenden Beratern und Beraterinnen. Ein entsprechender Abschnitt wird in Ihrem Datensatz im Ellipsis-BeraterPortal durch Ellipsis hinzugefügt. Wir informieren Sie kurzfristig und bitten dann um Bestätigung.
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Die Bestimmung der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt auf der Grundlage von standardisierten Einheitskosten gemäß Art. 53 Abs. 1 lit. b) AllgVO.
Seit dem 18. September 2023 ist eine Eintragung im Transparenzregister notwendig, um eine geförderte Beratung zu beantragen. Die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten müssen vollständig im Antrag eingetragen werden.
Wer ist betroffen?
Unternehmen, die in Thüringen geförderte Beratungen beantragen wollen und gemäß § 20 Geldwäschegesetz (GWG) eintragungspflichtig sind. Dazu zählen juristische Personen (z. B. GmbH, AG, Stiftung, Verein, Genossenschaft) und Einrichtungen privaten Rechts (Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG), PartG). Nicht betroffen sind Einzelunternehmen, GbR, Freiberufler, e. K., nicht e. K., Minderkaufmann.
Was sind wirtschaftlich Berechtigte?
Dies sind natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine Gesellschaft steht. Bei juristischen Personen zählt hierzu jede natürliche Person, welche unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält, mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. Eine mittelbare Kontrolle liegt vor, wenn Anteile in entsprechender Höhe von einer Vereinigung (juristischen Person des privaten Rechts / Personengesellschaft) gehalten werden. In diesem Fall sind die wirtschaftlich Berechtigten dieser Vereinigung anzugeben. Zur Definition der wirtschaftlich Berechtigten wird auf § 3 GWG verwiesen.
Welche Eintragungen sind pro Person notwendig?
Notwendige Daten sind jeweils Name, Vorname, Geburtsdatum, private Adresse und die Steuer-Identifikationsnummer. Vor der Beantragung müssen sämtliche Daten auf Konsistenz geprüft werden.
Bewilligungs-Szenarien der Thüringer Aufbaubank
Von einer Förderung sind grundsätzlich ausgeschlossen:
Voraussetzung für eine Förderung ist die Einbeziehung eines neutralen Qualitätssicherers durch den Zuwendungsempfänger. Mit diesem hat der Zuwendungsempfänger einen Qualitätssicherungsvertrag abzuschließen.
Zuwendungen nach der Gründungsrichtlinie Ziffer 2.1 werden als "De-minimis"-Beihilfen gemäß der "De-minimis"-VO gewährt. Zuwendungen nach der Beratungsrichtlinie Ziffer 2.1 sind keine "De-minimis"-Beihilfen.
Für Fragen speziell zu Ihrem Beratungsvorhaben helfen wir Ihnen gern persönlich unter 0361 511502-55 oder per E-Mail (thueringen@ellipsis.de) weiter.
Falls Sie als Zuwendungsempfänger im Rahmen geförderter Beratungsleistungen Bemerkungen zur Arbeit Ihres Beraters bzw. zu unserer Arbeit als Qualitätssicherer haben, können Sie dafür das Kontaktformular nutzen. Die Angabe Ihrer Kontaktdaten ist freiwillig. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Angaben zur Prüfung und ggf. zur Abhilfe Ihrer Beschwerde notwendig sind. In Einzelfällen kann ein von den zuständigen Kammern in Thüringen empfohlener, unabhängiger Wirtschaftsmediator hinzugezogen werden
Unabhängig davon steht Ihnen unser Team jederzeit für Rückfragen und Anmerkungen zu Ihrem Beratungsprojekt zur Verfügung (Telefon 0361 51150250, E-Mail: thueringen@ellipsis.de).
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