Förderfähigkeit reduziert: Das Beraterhonorar beträgt über pro Tagewerk.
Kosten | Tagewerke x Honorar | tatsächliche Kosten | förderfähige Kosten |
---|---|---|---|
Beraterhonorar | |||
Ellipsis Deckungsbeitrag | |||
Gesamt | |||
Zuschuss | |||
Eigenanteil |
Zielgruppe
KMUBundesland
SachsenFörderfähige Ausgaben
bis 20.000 €Zuschuss
bis 50 %Die Programme "Betriebsberatung/Coaching" bzw. "Umweltmanagement" sind im Freistaat Sachsen Kernbausteine der Beratungsförderung für kleine oder mittlere Unternehmen (KMU). Durch finanzielle Unterstützung profitieren Sie bei nahezu allen unternehmerischen Fragen vom Sachverstand kompetenter Berater und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe. Nicht nur in der Anfangsphase kann das für den Erfolg Ihres Unternehmens entscheidend sein.
Es werden Beratungen und Coachings zu Unternehmensführung (betriebswirtschaftlicher, finanzieller, technischer und organisatorischer Art) gefördert.
Die Beratungen umfassen folgende Schwerpunkte:
Beratungen, Coachings, Workshops und Prüfungen im Zusammenhang mit nachfolgenden Maßnahmen:
Im Rahmen der Beantragung von geförderten Projekten hat die Ellipsis gegenüber dem Fördergeber zu bestätigen, dass Folgendes für den/die einzusetzenden Berater gilt:
Zur Erfüllung dieser Aufgabe benötigen wir die Information zum relevanten Geschäftszweck von allen einzusetzenden Beratern. Ein entsprechender Abschnitt wird in Ihrem Datensatz im Ellipsis-BeraterPortal durch Ellipsis hinzugefügt. Wir informieren Sie kurzfristig und bitten dann um Bestätigung.
Förderfähig sind das Honorar des Beraters und die Kosten der Qualitätssicherung (Bemessungsgrundlage)
Der Deckungsbeitrag der Ellipsis GmbH beträgt 95 EUR (netto) pro Tagewerk, welcher zum Tageshonorar des Beraters addiert wird. Diese Summe bildet die Bemessungsgrundlage für ein Tagewerk.
Beratungen:
Zielgruppe
KMUFörderpauschale (GRL)
692,00 €Bundesland
ThüringenFörderpauschale (BRL)
475,00 €Nutzen Sie die Projektbegleitung über den Qualitätssicherer Ellipsis und erhalten Sie als Existenzgründer/in 80 % Zuschuss (Gründungsrichtlinie) bzw. als Bestandsunternehmen (älter als 2 Jahre) 50 % Zuschuss (Beratungsrichtlinie) des Standardeinheitskostensatzes. Dieser beträgt für Gründungs- und Nachfolgevorhaben 865,00 Euro (netto) und für Bestandsunternehmen 950,00 Euro.
Ziffer 2.1 "Intensivberatungen und Prozessbegleitungen für KMU durch selbständige Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater" der "Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen durch Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen (Beratungsrichtlinie) – Förderrichtlinie zur Umsetzung des Programms Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Freistaat Thüringen im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe)" und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen in ihrer jeweils aktuell gültigen Version.
sowie
Ziffer 2.1 "Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbständige Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater" der "Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung von Unternehmensgründungen (Gründungsrichtlinie) – Förderrichtlinie zur Umsetzung des Programms Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Freistaat Thüringen im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe)" und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen in ihrer jeweils aktuell gültigen Version.
Im Rahmen der Beantragung von geförderten Projekten hat die Ellipsis gegenüber dem Fördergeber zu bestätigen, dass Folgendes für den/die einzusetzenden Berater gilt:
Zur Erfüllung dieser Aufgabe benötigen wir die Information zum relevanten Geschäftszweck von allen einzusetzenden Beratern. Ein entsprechender Abschnitt wird in Ihrem Datensatz im Ellipsis-BeraterPortal durch Ellipsis hinzugefügt. Wir informieren Sie kurzfristig und bitten dann um Bestätigung.
Der Deckungsbeitrag der Ellipsis GmbH beträgt 110 EUR (netto) pro Tagewerk, welcher zum Tageshonorar des Beraters addiert wird. Diese Summe bildet die Bemessungsgrundlage für ein Tagewerk.
Antragsberechtigt nach Ziffer 2.1 sind KMU, die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen haben. Nicht förderfähig sind Angehörige freier Berufe, die selbst überwiegend wirtschaftsberatend tätig sind, sowie Unternehmen der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Sofern die Anmeldung für ein Nebengewerbe nicht älter als 6 Monate ist, gilt hierfür die Gründungsrichtlinie.
Antragsberechtigt nach Ziffer 2.1 sind natürliche Personen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und bis zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind.
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt
Von einer Förderung sind grundsätzlich ausgeschlossen:
Voraussetzung für eine Förderung ist die Einbeziehung eines neutralen Qualitätssicherers durch den Zuwendungsempfänger. Mit diesem hat der Zuwendungsempfänger einen Qualitätssicherungsvertrag abzuschließen.
Zuwendungen nach der Gründungsrichtlinie Ziffer 2.1 werden als "De-minimis"-Beihilfen gemäß der "De-minimis"-VO gewährt. Zuwendungen nach der Beratungsrichtlinie Ziffer 2.1 sind keine "De-minimis"-Beihilfen.
Für Fragen speziell zu Ihrem Beratungsvorhaben helfen wir Ihnen gern persönlich unter 0361 511502-55 oder per E-Mail (thueringen@ellipsis.de) weiter.
Zielgruppe
KMUBundesland
SachsenFörderfähige Ausgaben
bis 20.000 €Zuschuss
bis 50 %Die Programme "Betriebsberatung/Coaching" bzw. "Umweltmanagement" sind im Freistaat Sachsen Kernbausteine der Beratungsförderung für kleine oder mittlere Unternehmen (KMU). Durch finanzielle Unterstützung profitieren Sie bei nahezu allen unternehmerischen Fragen vom Sachverstand kompetenter Berater und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe. Nicht nur in der Anfangsphase kann das für den Erfolg Ihres Unternehmens entscheidend sein.
Es werden Beratungen und Coachings zu Unternehmensführung (betriebswirtschaftlicher, finanzieller, technischer und organisatorischer Art) gefördert.
Die Beratungen umfassen folgende Schwerpunkte:
Beratungen, Coachings, Workshops und Prüfungen im Zusammenhang mit nachfolgenden Maßnahmen:
Im Rahmen der Beantragung von geförderten Projekten hat die Ellipsis gegenüber dem Fördergeber zu bestätigen, dass Folgendes für den/die einzusetzenden Berater gilt:
Zur Erfüllung dieser Aufgabe benötigen wir die Information zum relevanten Geschäftszweck von allen einzusetzenden Beratern. Ein entsprechender Abschnitt wird in Ihrem Datensatz im Ellipsis-BeraterPortal durch Ellipsis hinzugefügt. Wir informieren Sie kurzfristig und bitten dann um Bestätigung.
Förderfähig sind das Honorar des Beraters und die Kosten der Qualitätssicherung (Bemessungsgrundlage)
Der Deckungsbeitrag der Ellipsis GmbH beträgt 95 EUR (netto) pro Tagewerk, welcher zum Tageshonorar des Beraters addiert wird. Diese Summe bildet die Bemessungsgrundlage für ein Tagewerk.
Beratungen:
Zielgruppe
KMUFörderpauschale (GRL)
692,00 €Bundesland
ThüringenFörderpauschale (BRL)
475,00 €Nutzen Sie die Projektbegleitung über den Qualitätssicherer Ellipsis und erhalten Sie als Existenzgründer/in 80 % Zuschuss (Gründungsrichtlinie) bzw. als Bestandsunternehmen (älter als 2 Jahre) 50 % Zuschuss (Beratungsrichtlinie) des Standardeinheitskostensatzes. Dieser beträgt für Gründungs- und Nachfolgevorhaben 865,00 Euro (netto) und für Bestandsunternehmen 950,00 Euro.
Ziffer 2.1 "Intensivberatungen und Prozessbegleitungen für KMU durch selbständige Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater" der "Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen durch Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen (Beratungsrichtlinie) – Förderrichtlinie zur Umsetzung des Programms Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Freistaat Thüringen im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe)" und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen in ihrer jeweils aktuell gültigen Version.
sowie
Ziffer 2.1 "Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbständige Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater" der "Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung von Unternehmensgründungen (Gründungsrichtlinie) – Förderrichtlinie zur Umsetzung des Programms Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Freistaat Thüringen im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe)" und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen in ihrer jeweils aktuell gültigen Version.
Im Rahmen der Beantragung von geförderten Projekten hat die Ellipsis gegenüber dem Fördergeber zu bestätigen, dass Folgendes für den/die einzusetzenden Berater gilt:
Zur Erfüllung dieser Aufgabe benötigen wir die Information zum relevanten Geschäftszweck von allen einzusetzenden Beratern. Ein entsprechender Abschnitt wird in Ihrem Datensatz im Ellipsis-BeraterPortal durch Ellipsis hinzugefügt. Wir informieren Sie kurzfristig und bitten dann um Bestätigung.
Der Deckungsbeitrag der Ellipsis GmbH beträgt 110 EUR (netto) pro Tagewerk, welcher zum Tageshonorar des Beraters addiert wird. Diese Summe bildet die Bemessungsgrundlage für ein Tagewerk.
Antragsberechtigt nach Ziffer 2.1 sind KMU, die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen haben. Nicht förderfähig sind Angehörige freier Berufe, die selbst überwiegend wirtschaftsberatend tätig sind, sowie Unternehmen der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Sofern die Anmeldung für ein Nebengewerbe nicht älter als 6 Monate ist, gilt hierfür die Gründungsrichtlinie.
Antragsberechtigt nach Ziffer 2.1 sind natürliche Personen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und bis zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind.
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt
Von einer Förderung sind grundsätzlich ausgeschlossen:
Voraussetzung für eine Förderung ist die Einbeziehung eines neutralen Qualitätssicherers durch den Zuwendungsempfänger. Mit diesem hat der Zuwendungsempfänger einen Qualitätssicherungsvertrag abzuschließen.
Zuwendungen nach der Gründungsrichtlinie Ziffer 2.1 werden als "De-minimis"-Beihilfen gemäß der "De-minimis"-VO gewährt. Zuwendungen nach der Beratungsrichtlinie Ziffer 2.1 sind keine "De-minimis"-Beihilfen.
Für Fragen speziell zu Ihrem Beratungsvorhaben helfen wir Ihnen gern persönlich unter 0361 511502-55 oder per E-Mail (thueringen@ellipsis.de) weiter.
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