Zielgruppe
ExistenzgründerBundesland
SachsenKosten
120,- € zzgl. gesetzl. MwSt.notwendig für
den Erhalt von ZuschüssenIm Rahmen einer fachkundigen Stellungnahme erfolgt eine Prüfung der einzureichenden Unterlagen hinsichtlich Schlüssigkeit der Darstellung der Gründungsidee und Umsetzungsplanung, der Erfüllung der fachlichen und gesetzlichen Voraussetzungen, der Betrachtung der hauptsächlichen Einflussfaktoren sowie das Zusammenwirken der im Text- und Zahlenteil des Unternehmenskonzeptes dargestellten Aussagen.
Die Ausfertigung der Fachkundigen Stellungnahme erfolgt insbesondere zur Beantragung von Fördermitteln bzw. Darlehen bei:
* Ein Unternehmenskonzept oder Geschäftsplan (engl. business plan) ist die schriftliche Zusammenfassung eines unternehmerischen Vorhabens basierend auf einer Geschäftsidee. Es stellt den wichtigsten Baustein für die angestrebte Selbstständigkeit dar. Teilbereiche des Unternehmens, Ziele und Strategien werden als Planungsgrundlage formuliert und dargestellt. Er ist ebenso ein Kommunikationsmittel, welches Ihre Geschäftsidee nach außen verkauft und verdeutlicht, wie mit dem beschriebenen Produkt oder der Dienstleistung das investierte Kapital wieder erwirtschaftet werden kann. Ziel des Unternehmens muss ein Gewinn zur Vergütung des unternehmerischen Risikos sowie zur Deckung der Sozial- und Lebenshaltungskosten der Unternehmerperson(en) sein. Das Unternehmenskonzept ist somit eine Grundlage für Gespräche mit Kapitalgebern, öffentlicher Hand, Förderinstitutionen, Beratern, Kooperationspartnern, Bürgen oder Geschäftsleitungen.
Die Bearbeitung erfolgt bei Ellipsis innerhalb von 10 bis 14 Tagen und ist kostenpflichtig. In begründeten Fällen geben Sie bitte die Dringlichkeit zur vorzeitigen Bearbeitung an.
Bitte klären Sie vorab, ob der Geschäftszweck Ihrer geplanten Existenzgründung den Freien Berufen zugeordnet ist (Katalogberufe, Katalogähnliche Berufe, Tätigkeitsberufe, Abgrenzung zu Gewerbe). Falls mit eigener Recherche keine eindeutige Zuordnung feststellbar ist, stellen Sie bitte eine verbindliche Anfrage bei Ihrem zuständigen Finanzamt.