Sie wollen als Unternehmensberater ein gefördertes Beratungsprojekt im Unternehmen durchführen?

 

  • Dann sind wir für Sie als der richtige Ansprechpartner. Beratungsprojekte, die mit Mitteln der Freistaaten Sachsen oder Thüringen gefördert werden, können vor allem dann erfolgreich sein, wenn alle in das Projekt integrierte Partner vertrauensvoll zusammenarbeiten.
  • Gemäß den Bedingungen für die Qualitätssicherung haben wir keine Berater angestellt. Unsere Projekte werden mit Beratern umgesetzt, die im Ellipsis BeraterPortal eingetragen und von Ellipsis bestätigt sind. Die Eintragung und Bestätigung erfolgen kostenlos.
  • Geförderte Beratungsprojekte können in Sachsen und Thüringen unter Einbeziehung eines Qualitätssicherers beantragt werden. "Qualitätssicherer" bedeutet, dass wir für diese Art "Projektmanagement" vom Sächsischen bzw. Thüringer Wirtschaftsministerium bestätigt sind.
  • Wenn Sie sich für Ellipsis entscheiden, begleiten wir Ihr Beratungsprojekt bereits vor Beginn, über den Beratungszeitraum hinweg, bis hin zum Abschluss, d. h. dem Einreichen aller notwendigen Antrags- und Abschlussunterlagen in Sachsen bzw. Thüringen. Wir klären auch eventuell auftretende Probleme im Beraterablauf.
  • Wenn Sie bereits ein Unternehmen mit Beratungsbedarf akquiriert haben, kontaktieren Sie uns, damit der Förderantrag zeitnah erstellt werden kann. Haben Sie noch kein Projekt mit Ellipsis durchgeführt, registrieren Sie sich kostenfrei in unserem Ellipsis BeraterPortal.

Wie werde ich gelisteter Berater bei der Ellipsis?

Erstmal kann sich zwar jeder in unserem Ellipsis BeraterPortal registrieren lassen (auch bundesweit tätige Berater sind willkommen). Damit es dann aber auch zum Beratereinsatz bei bspw. einem SAB-Projekt kommen kann, müssen wiederum verschiedene Kriterien eingehalten werden, die wir als Ellipsis kontrollieren.

 

Diese Anforderungen lauten wie folgt:

 

  • Erfolgreiche Listung im Ellipsis BeraterPortal
  • Nachweise zur Qualifikation, zu absolvierten Weiterbildungen und Referenzen des Beraters sind im BeraterPortal komplett eingetragen
  • Bestehen eines relevanten Geschäftszwecks auf entgeltliche Unternehmensberatung
  • Wettbewerbsneutralität des Beratungsergebnisses ist gegeben
  • In Thüringen ist zusätzlich noch die Vorlage einer steuerliche Unbedenklichkeit nowendig.

 

Zur Registrierung

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