Neue Gründungsrichtlinie Thüringen seit 02.01.2026 – wichtige Änderungen im Überblick

Zum 02.01.2026 ist in Thüringen die neue Gründungsrichtlinie in Kraft getreten. Damit ergeben sich mehrere Änderungen, die für die Antragstellung und die Förderpraxis von Bedeutung sind. Mit dieser Information möchten wir Sie über die wichtigsten Anpassungen informieren, damit Sie Ihre Kundinnen und Kunden weiterhin sicher und richtlinienkonform begleiten können.

Ein zentraler Punkt ist, dass Personen, die bereits im Nebenerwerb selbständig sind, nun ausdrücklich als förderfähig in der Richtlinie benannt werden. Zusätzlich wurde der Fall der sogenannten Aufwertung – also der Übergang von einer Nebenerwerbsselbständigkeit in eine Haupterwerbsselbständigkeit im gleichen Unternehmen – nun ausdrücklich geregelt. Dabei ist neu, dass die Aufnahme der Geschäftstätigkeit bis zu fünf Jahre zurückliegen darf.

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft den zeitlichen Ablauf bei Erstgründungen und Neugründungen: Künftig gilt verbindlich, dass eine Gründung bzw. Übernahme erst nach Bewilligung zulässig ist. Die bisherige Regelung, wonach eine Nebenerwerbsgründung bis zu sechs Monate rückwirkend möglich war, entfällt somit.

Auch beim Beratungsumfang erfolgt künftig eine klare Differenzierung. Während bei Erst- bzw. Neugründungen weiterhin 3 Tagwerke als Mindestumfang vorgesehen sind, beträgt dieser im Fall der Aufwertung künftig 6 Tagwerke. Hintergrund ist insbesondere die erforderliche Abgrenzung zur BAFA-Förderung. Der Bewilligungszeitraum bleibt unverändert bei einem Jahr.

Die neue Richtlinie unterscheidet nun klar zwischen zwei Varianten:

Variante a – Erstgründung / Neugründung

  • Gründung ohne vorherige Selbständigkeit → Erstgründung
  • Gründung nach aufgegebener Selbständigkeit → Erstgründung
  • Selbstständigkeit A im Nebenerwerb wird zu Selbstständigkeit B im Haupterwerb → Neugründung

Variante b – Aufwertung (neu ausdrücklich geregelt)

  • Selbstständigkeit A im Nebenerwerb wird zu Selbstständigkeit A im Haupterwerb → Aufwertung
    Das Ziel, eine Selbständigkeit im Vollerwerb aufzubauen oder zu sichern, bleibt weiterhin wesentlicher Bestandteil der Förderung.

Darüber hinaus wurden die Regelungen zu De-minimis-Beihilfen vereinfacht. Künftig gilt:

  • Erstgründung: beihilfefrei
  • Neugründung: beihilfefrei
  • Aufwertung (gleiches Unternehmen): De-minimis-Beihilfe erforderlich

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kolleginnen in Erfurt jederzeit telefonisch unter 0361 511502-40 oder thueringen@ellipsis.de zur Verfügung.