Für die Förderrichtlinie "Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika "gelten ab dem 15. September 2026 geänderte Förderbedingungen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Für Beratungen im Jahr 2027 ist insbesondere die verkürzte Laufzeit zu beachten: Beratung, Beratungsbericht und Prüfung des Verwendungsnachweises müssen so rechtzeitig abgeschlossen werden, dass die Auszahlung noch im Haushaltsjahr 2027 erfolgen kann. Entsprechend sollte bei der zeitlichen Planung ausreichend Spielraum für die Prüfung durch das BAFA berücksichtigt werden.
Das BAFA plant zudem für den 12.10.2026 ein virtuelles Treffen der gelisteten Beratungsunternehmen und Beratungsorganisationen, bei dem weitere Informationen zur Abwicklung des Programms gegeben werden sollen.
Die geänderte Förderrichtlinie wird mit ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam.
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Aufgrund der neuen Begrenzungen und der deutlich verkürzten Programmlaufzeit empfiehlt es sich, geplante Beratungsprojekte frühzeitig zu prüfen und zeitlich einzuordnen.