Eine kreative Bezeichnung der Gesetze kann man der Bundesregierung nicht absprechen und so erhöht das „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ als wahre Sammlung verschiedenster Reformvorhaben auch die Regelungsdichte im Bereich der Rechnungsstellung: die E-Rechnung kommt! Sie beruht auf der sog. ViDA-Initiative der EU-Kommission, was für „VAT in the Digital Age“, also Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter steht.
Als steuerehrlicher Bürger sind die Berichte über Steuerausfälle im Bereich der Umsatzsteuer geradezu schwindelerregend und so kann man den Reformdruck hin zur E-Rechnung wohl am ehesten verstehen, wenn man das mittelfristige Ziel der EU-Behörden „Echtzeit-Meldesystem“ (dazu unten mehr) durchdenkt.
Eine pdf-Rechnung erfüllt nicht die Anforderungen an eine E-Rechnung; vielmehr erfordert die E-Rechnung
Die E-Rechnung wird grundsätzlich ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend für
Sobald E-Rechnung verpflichtend ist: Keine Zustimmung des Empfängers mehr nötig. Die Frist zur Ausstellung der Rechnung bleibt zunächst bei sechs Monaten; wenn auch die Umstellung auf das elektronische „Nahezu-Echtzeit“-Meldesystem vollzogen ist, wird die Frist nach dem ViDA-Entwurf der EU-Kommission nur noch zwei Tage betragen.
Für Umsätze zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2026 kann statt einer E-Rechnung auch eine „sonstige Rechnung“ ausgestellt werden – auf Papier oder mit Zustimmung des Empfängers in einem anderen elektronischen Format.
Unternehmer, deren Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 € betragen hat, können diese Vereinfachungsregel noch ein Jahr länger anwenden, also bis zum 31. Dezember 2027.
Unabhängig von den Übergangsregeln muss jeder Unternehmer zeitnah die eigene Prozesskette durchdenken. Wie funktionieren
von Rechnungen heute und wie gelingt die Transformation auf die E-Rechnung? Dabei ist die Ansprache des Softwarepartners sicher die erste Wahl und gerne kann diese Kontaktaufnahme durch einen Rettungsfallschirm der DATEV erleichtert werden, denn die DATEV bietet auch Nichtmitgliedern ab sofort die Nutzung des E-Rechnung-Portals. Dort werden beide Funktionalitäten (Empfang, Erstellung/Versendung) angeboten, siehe auch https://www.datev.de/web/de/aktuelles/e-rechnung-mit-datev/
In jeden Fall besteht für die Unternehmer ein gesteigerter Beratungsbedarf, der von zuverlässigen Beratern begleitet und gelöst werden kann.
Niels Bahr, Mazars GmbH & Co. KG