"BAFA-Förderung" für Unternehmensberatung geht (leicht verändert) weiter

Durch die Richtlinienveränderung der bekannten "BAFA-Förderung" zum 01.01.2023 haben sich Änderungen ergeben. Alles Wichtige hierzu finden Sie auf unserer BAFA-Übersichtsseite.

Die Differenzierung nach Jung-, Bestands- und Unternehmen in Schwierigkeiten entfällt. Es gibt nur noch eine Antragstellergruppe: kleine und mittlere Unternehmen.

Die Zuschusshöhe wurde angeglichen. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen für alle förderberechtigten Unternehmen 3.500 €.

  • Zuschuss für neue Bundesländer, Regionen Lüneburg, Trier: bis zu 80 % bei max. 3.500 € Bemessungsgrundlage (2.800 €)
  • Zuschuss für alte Bundesländer, Land Berlin, Region Leipzig: bis zu 50 % bei max. 3.500 € Bemessungsgrundlage (1.750 €)