Durch die Richtlinienveränderung der bekannten "BAFA-Förderung" zum 01.01.2023 haben sich Änderungen ergeben. Alles Wichtige hierzu finden Sie auf unserer BAFA-Übersichtsseite.
Die Differenzierung nach Jung-, Bestands- und Unternehmen in Schwierigkeiten entfällt. Es gibt nur noch eine Antragstellergruppe: kleine und mittlere Unternehmen.
Die Zuschusshöhe wurde angeglichen. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen für alle förderberechtigten Unternehmen 3.500 €.