Neue Gründungsrichtlinie in Thüringen veröffentlicht!

Am 20.06.2022 wurde die Thüringer Gründungsrichtlinie für die Förderperiode 2021 bis 2027 im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht. Diese tritt rückwirkend zum 31.03.2022 in Kraft. Im Vergleich zur bisherigen Richtlinie hat sich folgendes verändert:

  • Unabhängig vom individuellen Beraterhonorar erfolgt die Förderung auf Basis des Standardeinheitskostensatz. Dieser beträgt 865 Euro (netto) pro Tagwerk einschließlich Ellipsis-Honorar und wird mit einem Zuschuss in Höhe von 80 % gefördert. Das heißt, die Förderung beträgt 692,00 Euro (netto) pro Tagewerk.
  • Das Ellipsis-Honorar beträgt 110 Euro (netto) pro Tagwerk.
  • Die Bewilligungsbehörde ist die Thüringer Aufbaubank.

Folgende Punkte bleiben unverändert bestehen:

  • Beratungen und Prozessbegleitungen, die Strategien zum Aufbau bzw. für eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung von KMU unterstützen, werden gefördert.
  • Mindestens drei Tagwerke und in der Regel nicht mehr als 20 Tagwerke können pro Beratungsprojekt gefördert werden.
  • Es gibt keine Begrenzung der Zuschusshöhe und keine Begrenzung der Projekte pro Gründerin und Gründer.
  • Ellipsis ist weiter Ihr Prozesspartner und übernimmt die Qualitätssicherung.
  • Die Antragstellung ist unkompliziert über unser Portal möglich.
  • Die Förderung ist De-Minimis relevant.

Alles Weitere auf unserer Webseite zur Thüringer Beratungsförderung.