Die Förderung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen ist in Sachsen seit dem 25.10.2023 wieder möglich. Sie dient
- dem Aufbau und Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen,
- dem Erhalt und Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit und
- der Steigerung der Beschäftigungschancen.
Es gibt zwei Programme bei der Förderung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen: die betriebliche Weiterbildung (Ihr Arbeitgeber übernimmt die Kosten der Weiterbildung) und die individuell berufsbezogene Weiterbildung (Sie selbst übernehmen die Kosten).
Folgende Kriterien für die beiden beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen entsprechen dem Stand der Sächsischen Aufbaubank vom 25.10.2023:
Wer wird gefördert?
- Unternehmen (natürliche beziehungsweise juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten Rechts) mit bis zu 500 Mitarbeitern (einschließlich Mitarbeitern aus unselbständigen Niederlassungen)
beziehungsweise
- rechtlich selbständige Unternehmen innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern im Unternehmen
- Sitz oder Niederlassung des Unternehmens ist im Freistaat Sachsen.
- für das Programm "individuell berufsbezogene Weiterbildung": natürliche Personen
- Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung auf Grund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben,
- Unternehmen, bei denen 25 Prozent oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körper-schaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Freistaat Sachsen
- Zugehörigkeit einer der folgenden Zielgruppen (für Programm "betriebliche Weiterbildung")
- Unternehmer beziehungsweise Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis,
- dual Studierende, Werkstudenten, Praktikanten
für das Programm "individuell berufsbezogene Weiterbildung":
- natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen und einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von maximal 3.700 EUR
Konditionen
- Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt.
- Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent. Für geringfügig Beschäftigte gilt im Programm "individuell berufsbezogene Weiterbildung" ein Fördersatz von in der Regel 80 Prozent.
- Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der Weiterbildungsmaßnahme zuzüglich anfallender Prüfungsgebühren. Die Pauschale für eine einzelne Einheit ermittelt sich aus der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben in Euro unter Berücksichtigung des Fördersatzes.
- Die Zuwendung beträgt maximal 4.500 EUR.
- Nicht förderfähig sind Fahrt- und Unterbringungskosten sowie die Umsatzsteuer.
Antragstellung
- Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Förderportal der SAB
- Erforderliche Nachweise:
- Nachweise zur Legitimation (z. B. Kopie Personalausweis, HR-Auszug, Gewerbeanmeldung, für Freiberufler die Mitteilung der Steuernummer durch das Finanzamt)
- Gehaltsnachweis bei natürlichen Personen im Programm "individuell berufsbezogene Weiterbildung"
- Weiterbildungsangebot
- Mit der Weiterbildung darf erst begonnen werden, wenn
- der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt,
- mit der Durchführung noch nicht begonnen,
- noch keine verbindliche Anmeldung sowie
- noch keine An- oder Bezahlung der Maßnahme vorgenommen wurde.
Ellipsis hilft Ihnen gern telefonisch unter 0351 41750-56, per E-Mail unter sabine.muetze@ellipsis.de oder persönlich vor Ort, falls Sie sich für eine geförderte Weiterbildung interessieren.
Alle CAMPUS-Lehrgänge von Ellipsis lassen sich über dieses Programm fördern!