Die Förderung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen ist in Sachsen seit dem 25.10.2023 wieder möglich. Sie dient
Es gibt zwei Programme bei der Förderung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen: die betriebliche Weiterbildung (Ihr Arbeitgeber übernimmt die Kosten der Weiterbildung) und die individuell berufsbezogene Weiterbildung (Sie selbst übernehmen die Kosten).
Folgende Kriterien für die beiden beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen entsprechen dem Stand der Sächsischen Aufbaubank vom 25.10.2023: